Innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihrer Ablehnung muss der Widerspruch begründet, formuliert und bei der zuständigen Pflegekasse eingelegt sein. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere
Gutachter/- innen, bei welchen Modulen der Ablehnungsbescheid fehlerhaft oder unbegründet ist.
Je detaillierter der Widerspruch erfolgt, umso besser die Chancen, dass die Pflegekasse nun zustimmt. Sie müssen den fertigen Widerspruch nur noch unterschreiben und an Ihre Pflegekasse senden.
Bei Anerkennung freuen Sie sich über die Erstattung (die ab Zeitpunkt der ERSTEN Antragstellung rückwirkend gezahlt wird). Wir stellen bei Erfolg ein geringes Erfolgshonorar in Rechnung, welches
Sie durch Ihre Rückerstattung ohne eigene Zuzahlung leicht begleichen können.