Bei der Anerkennung Ihres Antrages wird der Leistungsanspruch rückwirkend geltend gemacht, das heißt, sie bekommen bei einem Pflegegrad 2 und höher das Pflegegeld ab dem Tag der Beantragung nachgezahlt.
Dies gilt auch noch in dem Fall, wenn Sie nach Ablehnung Ihres Antrages Widerspruch einlegen, daher lohnt dieser sich immer.
Bei einem zuerkannten Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125€ Entlastungsbetrag ab dem Monat der Antragstellung. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld oder die Pflegesachleistung und haben zusätzlich Anspruch auf die Verhinderungspflege, die normalerweise rückwirkend erstattet wird. Dazu bestehen weitere Ansprüche, wie ein Betrag zur Finanzierung altersgerechten Wohnraumes u.v.m.
Das ist kein Einzelfall und das Kalkül der Pflegekassen, denn jede Ablehnung spart dort natürlich bares Geld. Häufig finden unsere Sachverständigen zu niedrige Bewertungen innerhalb der abgefragten Kriterien und nicht immer spiegeln die Gutachten wieder, was die Antragsteller berichtet und nachgewiesen haben. Daher prüfen unsere Sachverständigen Ihren Antrag und das erstellte Gutachten unabhängig und geben ihre pflegefachliche Expertise. Sie kennen die Tricks und Kniffe der Pflegekassen.
Unser Weg für einen erfolgversprechenden Widerspruch
Als Sachverständige mit jahrelanger Berufserfahrung prüfen wir Ihr Anliegen in einem kurzen Gespräch von etwa 10min mit pflegerischen Fach- und Sachverstand, auf Grundlage Ihrer Angaben. Das geschieht neutral und unabhängig nach aktuellem pflegefachlichen Kenntnisstand und wir sagen Ihnen direkt, ob in Ihrem Fall ein Widerspruch sinnvoll und erfolgsversprechend ist....
Wenn Sie sich im Rahmen des kostenlosen Informationsgespräches dazu entscheiden, gemeinsam mit uns Widerspruch einzulegen, folgt ein strukturiertes und ausführliches Beratungsgespräch mit unseren Pflegesachverständigen zu einem festgelegten Termin. Dies kann telefonisch oder auch online erfolgen. Hier ermitteln wir die genaue Höhe des Ihnen zustehenden Pflegegrades und die begründenden Umstände Ihrer individuellen Situation mit dem nötigen Assessment, welches der MD nicht außer acht lassen kann. Wir legen somit pflegefachliche Beweise vor, denn dies ist eine wichtige Grundlage für die Begutachtung....
Innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihrer Ablehnung muss der Widerspruch begründet, formuliert und bei der zuständigen Pflegekasse eingelegt sein. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Gutachter/- innen, bei welchen Modulen der Ablehnungsbescheid fehlerhaft oder unbegründet ist. Bei Anerkennung freuen Sie sich über die Erstattung (die ab Zeitpunkt der ERSTEN Antragstellung rückwirkend gezahlt wird)...