Auch Pflegepersonen brauchen mal eine Pause!
Ist die Pflegeperson, die die Versorgung im Normalfall übernimmt, verhindert und nicht dazu in der Lage (also im Urlaub, krank oder auch beruflich nicht abkömmlich oder sonstiges) , greift der
Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflege bereits seit 6 Monaten geleistet wird. Damit übernimmt die Pflegekasse ab dem Pflegegrad 2 die Kosten für den Ersatz der
Pflegeperson bis 1612,00€/Jahr.
Reicht dieser Betrag nicht aus, ist es möglich, die Hälfte des Budgets für Leistungen der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu übertragen, so können max. 2418,00€ jährlich für eine
Ersatzpflegeperson erstattet werden.