Ab einem bewilligten Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI und damit auf Dienstleistungen und Hilfen, die den Alltag erleichtern.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125€ wird nicht ausgezahlt, die Dienstleistung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter geleistet werden.
Wird der Betrag nicht verbraucht, sparen sich die Beträge an und verfallen am 30.Juni des Folgejahres.